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Kommentar: Abtreibung: Kein Menschenrecht

Von Stefan Rehder

Es gibt kein Recht auf Abtreibung. So und nicht anders muss das Urteil verstanden werden, mit dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jetzt die Klage zweier Frauen abwies. Beide hatten die Republik Irland verklagt, weil sie sich aufgrund des dort geltenden Abtreibungsverbots gezwungen sahen, ihre ungewollten Schwangerschaften in Großbritannien gewaltsam beenden zu lassen. Eine der Frauen, eine Alkoholikerin, deren vier bereits geborene Kinder in staatlichen Heimen leben, musste, um die vorgeburtliche Kindstötung in einer britischen Privatklinik bezahlen zu lassen, einen Kredit aufnehmen.

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