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Kleinlaut und ausweichend

Die Bundesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der AfD zur Islamfeindlichkeit. Von Jürgen Liminski
Nach der Bundestagswahl - Deggendorf
Foto: dpa | Würde so eine Aussage auch schon unter „Islamfeindlichkeit“ fallen? Die AfD wollte von der Bundesregierung eine klare Definition des Begriffes.

Es geht um die Bundestagsdrucksache 19/8009. Im Februar hatte die Fraktion der AfD im Bundestag eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit“ gerichtet. Der Grund: Dieser vom bayerischen Verfassungsschutz geschaffene Begriff werde vom Bundesverfassungsschutz als Kriterium verwendet, um einen „Prüffall“ zu begründen.

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