München (DT/dpa) Der bayerische AfD-Chef Petr Bystron klagt gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz und hat bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Mittwoch den Eingang. Wie lange das Eilverfahren dauern wird, war nach Angaben eines Sprechers zunächst unklar. „Es soll schnell entschieden werden, weil die Beobachtung durch den Verfassungsschutz mich in meiner Arbeit als Politiker behindert“, begründete Bystron den Schritt. Mitte April war bekanntgeworden, dass Bystron vom Verfassungsschutz beobachtet wird.