Wien (DT/KAP) Österreichs Bischofskonferenz hat an die Regierung appelliert, den Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe (Mindestsicherung neu) zu überarbeiten. In einer Stellungnahme werden Bedenken angeführt, etwa die Leistungshöhe und Auswirkungen auf kinderreiche Familien betreffend. Die Mindestsicherung sei das letzte Auffangnetz für Menschen, deren finanzielle und soziale Existenzgrundlage weder durch Erwerbsarbeit noch durch Leistungen aus der Arbeitslosen- oder Pensionsversicherung gesichert ist. Von der grundlegenden sozialen Absicherung dürfe niemand ausgeschlossen sein, der darauf angewiesen ist. Das gebiete das Recht auf soziale Sicherheit und die Verantwortung für den Erhalt der gesellschaftlichen Einheit.