Berlin (KAP/KNA) Eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen würde nach Auffassung der katholischen Kirche die Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts in Deutschland infrage stellen. „Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts“, betonte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Er warnte vor einer Auflösung des Abtreibungskompromisses. „Nun an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt anzulegen, hielte ich für verantwortungslos“, sagte Jüsten.