Wien (DT) Den Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften soll in Österreich künftig die Erfüllung ihres Kinderwunsches ermöglicht werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hob die bisherige gesetzliche Beschränkung der künstlichen Befruchtung auf Ehen und heterosexuelle Paare am Freitag auf und gab der Bundesregierung bis Jahresende Zeit, das Gesetz im Sinn des Urteils zu reparieren. Das Höchstgericht befand es für verfassungswidrig, in lesbischen Beziehungen lebenden Frauen die Fortpflanzung auf dem Weg der Samenspende zu verweigern.
Kinderwunsch lesbischer Paare ist zu erfüllen
Österreichs Höchstgericht erlaubt Frauen in gleichgeschlechtlicher Beziehung die Fortpflanzung mittels Samenspende. Von Stephan Baier