Mit Patientenverfügungen wollen Menschen im Voraus verfügen, wie Ärzte in Situationen mit ihnen verfahren sollen, in denen sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Doch wer weiß, wie er in Situationen entscheiden würde, die er sich gar nicht realistisch vorstellen kann? Ein Beispiel: Für Gesunde mag die Vorstellung, ohne Bewusstsein im Wachkoma zu liegen, so entsetzlich sein, dass sie für diesen Fall sämtliche lebenserhaltenden Maßnahmen ablehnen. Was aber, wenn die Diagnose „Appallisches Syndrom“ nicht zutrifft und der Patient sich stattdessen in einem Zustand „minimalen Bewusstseins“ befindet, der durchaus Hoffnung auf Besserung lässt.