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Katholisches Arbeitsrecht neu

Beilngries (DT/KNA) Nur ein Jahr nach der Reform des katholischen Arbeitsrechts in Deutschland haben Experten mit Überlegungen zu einer Neukonzeption des Regelwerks begonnen. Unter Vorsitz des Münchner Generalvikars Peter Beer hat sich dazu im Auftrag der Bischöfe eine Arbeitsgruppe konstituiert. Das wurde am Rande einer Fachtagung im Bistum Eichstätt bekannt. Die Veranstaltung war mit Unterstützung der Bischöfe aus Eichstätt, Regensburg und Passau vom Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold organisiert worden. Reichold hatte 2015 für diese Bischöfe ein kritisches Gutachten zur jüngsten Reform verfasst. Kern der Reform war eine Entschärfung des Kündigungsrechts.

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