Mit einem Urteil vom 25. Juni (wir berichteten) hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zum Anspruch katholischer Schwangerenberatungsstellen auf staatliche Förderung bestätigt. Inzwischen liegt dieses Urteil mit Begründung vor. Der klagende Verein, eine regionale Untergliederung des Caritasverbandes, hatte für seine Schwangerenberatungsstelle in Cottbus eine öffentliche Förderung beantragt. Die zuständige Landesbehörde lehnte den Antrag ab, denn in dem betroffenen Versorgungsbereich gebe es eine über den erforderlichen Bedarf hinausgehende Anzahl von Beratungsstellen. Für diesen Fall bestimme das einschlägige Brandenburgische Gesetz, dass vorrangig Beratungsstellen gefördert würden, die neben der allgemeinen ...
Katholische Schwangerenberatung ist staatlich zu fördern – außer in Bayern?
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts signalisiert erneut Handlungsbedarf. Von Bernward Büchner