Kassel (DT/KNA) Das Rentensystem widerspricht nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht der Verfassung. Der 12. Senat wies am Donnerstag in Kassel die Klage von Eltern zurück, die wegen des Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern aus verfassungsrechtlichen Gründen weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen wollten.
Kassel weist Elternklage ab
Bundessozialgericht erkennt in der Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei Beitragsbemessung keinen Verfassungsverstoß