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Kassel weist Elternklage ab

Bundessozialgericht erkennt in der Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei Beitragsbemessung keinen Verfassungsverstoß
Familie im Sonnenuntergang
Foto: dpa | Keine Fake-News, aber immer rarer werdende Realität: Denn so romantisch wie hier ist das Leben mit Kindern für Eltern selten. Ein Grund: Während der gesellschaftliche Nutzen von Kindern sozialisiert wird, werden ihre Kosten überwiegend privatisiert.

Kassel (DT/KNA) Das Rentensystem widerspricht nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht der Verfassung. Der 12. Senat wies am Donnerstag in Kassel die Klage von Eltern zurück, die wegen des Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern aus verfassungsrechtlichen Gründen weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen wollten.

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