Karlsruhe (DT/dpa) Leibliche Väter haben auch künftig nicht in jedem Fall Anspruch auf Anerkennung ihrer Vaterschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Klage eines Mannes aus Zwickau abgewiesen. Wenn das Kind eine „sozial-familiäre Beziehung“ zu seinem rechtlichen Vater habe, sei eine entsprechende Klage ausgeschlossen, entschieden die Richter in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Unter Umständen habe der biologische Vater jedoch ein Recht auf Umgang mit dem Kind, hieß es weiter. Der Kläger ist überzeugt, der leibliche Vater eines Mädchens zu sein, das in die Ehe seiner Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren worden war.