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Karlsruhe erlaubt Kopftuch

Niederländisches Parlament beschließt Teilverbot von Burkas – Scheuer: Verbot der Vollverschleierung muss auch in Deutschland kommen
Niqabträgerin in Den Haag
Foto: dpa | CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Wenn die Niederländer Burkas verbieten können, können wir das auch.“

Karlsruhe/Den Haag (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat einer Muslima erlaubt, als Erzieherin in einem öffentlichen Kindergarten ein Kopftuch zu tragen. Die 2. Kammer des Ersten Senats entschied einstimmig, dass durch die anderslautenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts die Frau in ihren Grundrechten verletzt werde. Der Fall wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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