Karlsruhe/Den Haag (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat einer Muslima erlaubt, als Erzieherin in einem öffentlichen Kindergarten ein Kopftuch zu tragen. Die 2. Kammer des Ersten Senats entschied einstimmig, dass durch die anderslautenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts die Frau in ihren Grundrechten verletzt werde. Der Fall wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Karlsruhe erlaubt Kopftuch
Niederländisches Parlament beschließt Teilverbot von Burkas – Scheuer: Verbot der Vollverschleierung muss auch in Deutschland kommen