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Karlsruhe billigt Euro-Rettung

Deutsches Bundesverfassungsgericht segnet Rettungsschirm und Griechenland-Hilfe ab, stärkt aber Mitwirkung des Bundestags
Foto: dpa | Bei Euro-Rettung und Griechenland-Hilfe war alles Recht und richtig, befanden die Richter am Mittwoch in Karlsruhe.

Karlsruhe/Berlin/Brüssel (DT/dpa/sb) Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. Das Urteil sei „keine Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete“. Es dürfe bei den Zahlungen keinen Automatismus geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die drei Verfassungsbeschwerden von EU-Kritikern gegen die politischen Beschlüsse von 2010 blieben damit weitgehend erfolglos.

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