Karlsruhe (DT/KNA) Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag in Bayern ist laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig streng. Die entsprechenden Vorschriften müssten auch Ausnahmen von der Pflicht zur Stille enthalten, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Grundsätzlich hält das Gericht das Gesetz im Freistaat aber für verfassungskonform. Im konkreten Fall ging es um eine Verfassungsbeschwerde des „Bundes für Geistesfreiheit“.