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Kann Wulff das unterschreiben?

Singhammer: PID-Gesetz steht im Widerspruch zu bestehendem Recht. Von Christoph Scholz
Foto: dpa | Johannes Singhammer (CSU) ist Unionsfraktionsvize im Bundestag.

Herr Singhammer, der Gesetzgeber hat bei der begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik viele Fragen offen gelassen. Zunächst, um welche Form der PID wird es sich überhaupt handeln? Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die international übliche Methode der PID laut Embryonenschutzgesetz unzulässig. Damit bleibt die sogenannte Blastozystenbiopsie. Sie ist aber weltweit noch in einem eher experimentellen Stadium. Der Gesetzentwurf lässt offen, um welche PID es sich handelt. Das ist nur eine der zahlreichen Unklarheiten bei diesem Gesetz. Wo sehen Sie weitere Schwierigkeiten? Das Hauptproblem liegt in den zahlreichen Wertungswidersprüchen gegenüber anderen Gesetzen. Dazu gehört auch das Embryonenschutzgesetz. Dieses ...

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