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Kampagne gegen Werbeverbot

Zeitung macht Politik: Die „tageszeitung“ will das Werbeverbot für Abtreibungen kippen. Von Stefan Rehder
Protest gegen "Marsch für das Leben"
Foto: dpa | Die Abtreibungsbefürworter wollen die Kampagne der „taz“ mit Demonstrationen flankieren.

Giessen (DT) Der Prozess gegen die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen hat noch nicht einmal begonnen, da schlägt er bereits bundesweite Wellen. In ihrer Wochenendausgabe präsentierte die in Berlin editierte „tageszeitung“ (taz) im Stile des berühmt-berüchtigten Covers des Hamburger Magazins „Stern“ unter der Überschrift „Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“ die Namen und Porträts von 27 Ärzten. Wie die „tageszeitung“ schreibt, solidarisierten sich „diese 27 Ärzt*innen mit ihrer Kollegin Kristina Hänel“.

Der Stern hatte am 6. Juni 1971 auf seiner Titelseite die Namen und Porträts von 28 Frauen veröffentlicht, darunter auch einige Prominente, und mit einer Banderole versehen, auf der zu lesen war: „Wir haben abgetrieben“. Im Nachhinein bekannten viele der dort abgebildeten Frauen jedoch, sich niemals einer vorgeburtlichen Kindstötung unterzogen zu haben. Die Kampagne löste eine bundesweite Debatte über den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch aus.

Ganz ähnlich könnte es auch diesmal sein: Denn wie die taz in ihrer Online-Ausgabe schreibt, führten „nicht alle“ der Abgebildeten „aktuell noch Abbrüche durch. Manche sind schon in Rente. Aber alle finden: Paragraf 219a kann so nicht bleiben.“ Wie die Zeitung weiter schreibt, habe sie am Mittwoch vergangener Woche „eine Nachricht an Ärztinnen und Ärzte geschrieben und gefragt, ob sie sich auf der Titelseite im Stil des Stern-Covers beteiligen wollen.“ Bis Freitagnachmittag hätten sich mehr „Unterstützer*innen“ gemeldet als erwartet. Man konnte gar nicht alle auf der Titelseite unterbringen.

Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft der Gießener Ärztin Kristina Hänel vor, auf ihrer Praxishomepage gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu verstoßen. Auf der Internetseite der 61-jährigen Allgemeinärztin heißt es unter der Überschrift „Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“: „Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch senden wir Ihnen gerne per Mail zu“. Offeriert werden die Informationen in deutscher, englischer und türkischer Sprache.

Die Staatsanwaltschaft Gießen erblickt darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Der schreibt unter der Überschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ in Absatz 1 vor: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (...) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Angeklagte hat bereits erklärt, notfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen. Unterstützen solle sie dabei die heute 71-jährige Juraprofessorin Monika Frommel. Die Strafrechtlerin, die an der Universität Frankfurt und später bis zur ihrer Emeritierung 2011 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel lehrte, ist Mitglied im Beirat der Humanistischen Union. Sie hatte unter anderem dem Berliner Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle in einem Gutachten entgegen der damals vorherrschenden Rechtauffassung bescheinigt, dass eine Durchführung der PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstoße und geraten, eine gerichtliche Klarstellung zu erzwingen. Bloechle zeigt sich daraufhin nach der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik selbst an. Der Fall landete damals vor dem Bundesgerichtshof, dessen 5. Strafsenat einen Freispruch des Landgerichts Berlin bestätigte. Der Prozess gegen Hänel vor dem Amtsgericht Gießen beginnt an diesem Freitag um 10.00 Uhr.

Unterdessen berichtet die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf ein anonymes, ihr vorliegendes Bekennerschreiben, „militante Feministinnen“ hätten einen Farbanschlag auf den Sitz der „Deutschen Vereinigung für Christliche Kultur“ (DVCK) in Niederursel verübt. Auf der „großflächig mit pinker Farbe“ besprühten Fassade des Hauses seien die Schriftzüge „My body, my choice“ und „Gott ist tot“ angebracht worden. Wie die Zeitung schreibt, heiße es in dem Schreiben, der Farbanschlag sei eine Antwort auf die regelmäßigen Mahnwachen christlich-konservativer Abtreibungsgegner vor der Beratungsstelle von „Pro Familia“ im Frankfurter Westend, die von der DVCK unterstützt werde.

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