Landauf, landab sind Gesetzgeber und Gerichte zurzeit dabei, den besonderen Schutz für Ehe und Familie, den das Grundgesetz in Artikel 6 und viele Landesverfassungen gebieten, auszuhebeln. Die Gesetzgeber der Länder halten sich durch das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001, durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2002 und 2009 sowie durch europäische Richtlinien für verpflichtet, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Sie sind der Ansicht, der Kampf gegen Diskriminierungen gebiete diese Gleichstellung.
Jetzt geht es um Adoption
Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer bedeutet einen weiteren Schritt zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe – Dabei wird es nicht bleiben: Der Streit um das Adoptionsrecht hat längst begonnen Von Professor Manfred Spieker