Fast folgt der Umgang mit der katholischen Kirche am Runden Tisch zur Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle einer Art Ritual. Die Bundesjustizministerin und die Bundesbeauftragte drängen die Bischöfe in die Rolle des Dialogpartners mit der vermeintlich größten Bringschuld. Treffen Bischöfe und Ordensobere als erste Entscheidungen, sehen sie sich umgehend harscher Kritik aus den Reihen der FDP ausgesetzt. Nicht anders ergeht es Bischöfen und Ordensoberen nun bei ihrem jüngsten Beschluss. Er tritt kommende Woche in Kraft und sieht vor, dass von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen Betroffenen bis zu fünftausend Euro plus Therapiekosten gezahlt werden, wenn der Fall juristisch verjährt ist.