Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom Dienstag, das Streikverbot bei kirchlichen Sozialeinrichtungen zu lockern, verkaufen sich die Gewerkschaften als Sieger. Doch deren öffentlichkeitswirksames Geschrei ist nicht glaubwürdig. Denn die Erfurter Richter haben den „Dritten Weg“ der Kirchen in seiner bestehenden Form bestätigt. Und das völlig zu Recht. Die konsensorientierte Tariffindung – Ergebnisse müssen in paritätisch besetzten Kommissionen die Zustimmung einer Drei-Viertel-Mehrheit finden, sonst folgt eine Schlichtung – scheint gegenüber dem alternativen Gewerkschaftsmodell die bessere Wahl für Arbeitnehmer zu sein.
Im Blickpunkt: Dritter Weg: Die bessere Wahl
Von Clemens Mann