MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Ideologie oder Gerechtigkeit

„One man, one vote“ – Warum das Familienwahlrecht und nicht Kinderrechte dringend ins Grundgesetz gehören. Von Jürgen Liminski
Bundestag - Haushalt
Foto: dpa | Verstehen sich sichtlich gut: Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas (beide SPD) bei der Begrüßung im Plenarsaal.

Die Vorschläge häufen sich. Alle wollen der Familie helfen – und deren Stimmen ernten. Aber im Hintergrund lauert der Finanzvorbehalt, weshalb nach der Bundestagswahl das Interesse der Politik an der Familie schlagartig verschwinden wird. Es sei denn, man verfolgt auch ideologische Ziele. Das darf man bei den jüngsten Vorschlägen vermuten, erst recht, wenn sie im Namen des Kindeswohls präsentiert werden. So geschehen mit Justizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig, beide SPD. Sie wollen nun die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. Kinder hätten auch eine Grundrechtswürde, so lautet das Hauptargument der beiden Minister. Wer wollte dem widersprechen? Die Minister aber vergessen eine ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich