„Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos.“ So steht es in den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Ein Satz, der – so konnte man meinen – auch in Stein gemeißelt hätte sein können. Seit Mitte der Woche ist klar, dass wer so dachte, einem Irrtum aufsaß. Denn der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe ist nicht länger bereit, das ärztliche Ethos gegen jene Kollegen zu verteidigen, die sich eine andere Berufsauffassung zugelegt haben und den „ärztlich assistierten Suizid“ oder gar die „Tötung auf Verlangen“ für vereinbar mit dem Arztberuf halten.