Erfurt (DT/dpa) Gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum öffentlichen Dienst tariflich nicht benachteiligt werden. Einkommensbestandteile, die an das Kindergeld gekoppelt sind, dürfen diesen Paaren nicht verwehrt werden, entschied der Sechste Senat am Donnerstag in Erfurt. Eine entsprechende Regelung im Bundesangestelltentarif sei unwirksam. Gleichzeitig sprachen die höchsten deutschen Arbeitsrichter einem Mitarbeiter des Goethe-Instituts einen Auslandszuschlag zu, der nach Tarif bisher nur an Verheiratete ging.