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Höchstgericht prüft „drittes Geschlecht“

Wien (DT) Sind Menschen zwingend als weiblich oder männlich zu registrieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der intersexuelle Oberösterreicher Alex Jürgen hatte beim Standesamt Steyr vergeblich versucht, sein Geschlecht auf „inter“ eintragen zu lassen. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich urteilte 2016, dass jeder Mensch weiblich oder männlich sei. Alex Jürgen wandte sich daraufhin an das Höchstgericht, von dem nun ein Grundsatzurteil erwartet wird. Bislang sieht das Personenstandsgesetz vor, dass bei Geburt, Eheschließung oder Verpartnerung sowie im Todesfall das Geschlecht anzugeben ist.

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