Hamburg (DT/dpa) Der Hamburger SPD-Senat hat bekräftigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld klagen zu wollen. Die Sozialbehörde habe Professorin Margarete Schuler-Harms von der Helmut-Schmidt-Universität und Professor Arndt Schmehl von der Universität Hamburg beauftragt, den Antrag vorzubereiten und in Karlsruhe zu vertreten. Das teilte der Senat am Freitag in der Hansestadt mit. „Die Einführung des Betreuungsgeldes ist schon deswegen verfassungswidrig, weil der Bund nicht zuständig ist“, meinte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD).