Leipzig (DT/dpa/KNA) Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Damit scheiterte der „Kirchensteuer-Rebell“ Hartmut Zapp aus Freiburg. Der Kirchenrechtler hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Trotzdem wollte er weiter gläubiges Kirchenmitglied sein. Der Staat sei verpflichtet, Kirchensteuern von Kirchenmitgliedern einzutreiben, urteilte nun der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts.
Halber Kirchenaustritt geht nicht
Bundesverwaltungsgericht gibt der Deutschen Bischofskonferenz Recht – „Kirchensteuer-Rebell“ Hartmut Zapp gescheitert