Die Bundesregierung will trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auch künftig an einer steuerlichen Privilegierung von Firmenerben festhalten, wenn diese Arbeitsplätze erhalten, statt die Firmen zu zerschlagen oder ganz zu veräußern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, die Karlsruher Richter hätten lediglich einzelne Fragen der Abgrenzung beanstandet. Im Grundsatz aber seien die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen anerkannt worden. Dies sei entscheidend. „Die Bundesregierung begrüßt dieses Urteil.“ Die geforderten Neuregelungen würden „so zügig wie möglich“ umgesetzt, so Schäuble weiter.
GroKo hat Zeit bis Juli 2016
Nach dem Karlsruher Urteil muss der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer neu regeln. Von Stefan Rehder