Das Landgericht Köln hat entschieden und eine Welle der Empörung hervorgerufen. Die einen empören sich über das Urteil, die anderen über den Anlass dazu. Nach diesem Urteil ist die Beschneidung von männlichen Kindern als rechtswidrige Körperverletzung zu bestrafen, sofern diese Operation nicht aus medizinischen Gründen erfolgt. Religiöse Gründe werden nicht als strafausschließend anerkannt. Das ist Wasser auf die Mühlen unseres ebenso findigen wie antireligiösen Zeitgeistes. Für den sind Religionen aller Art abergläubische Überbleibsel aus einer Epoche, die sich unbeschadet durch die Aufklärung in die Moderne herübergerettet haben.
Glosse: Über das Kindeswohl
Von Bernhard Huber