Die Gesetzgebung ist ein feinsinniges Hand-, vor allem Geisteswerk. Als erstes muss der Gesetzgeber eine Lücke im Paragrafendschungel entdecken. So hält er derzeit beispielsweise eine Neufassung des von 1952 stammenden Mutterschutzgesetzes (MuSchG) für geboten. Dabei muss er nicht jedes neue Gesetz komplett neu formulieren. Manchmal überführt er geltende Paragrafen einfach nur in einen neuen gesetzlichen Kontext. In jedem Falle aber muss er den Geltungsbereich festlegen. Kein Gesetz ist für alles anwendbar. Man könnte das Aufdenbodenspucken nicht im selben Gesetz regeln wie den Verrat von Staatsgeheimnissen.