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Glosse: Besorgte Richter und ein Unwort

Udo di Fabio, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, hat im Auftrag des Freistaates Bayern geprüft, ob die Weigerung der Bundesregierung, im Zuge der Flüchtlingskrise die Landesgrenzen umfassend kontrollieren zu lassen, gegen die Verfassung verstoße. Das Ergebnis: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ Mit diesem Gutachten, so der Publizist Wolfram Weimer bei n-tv, wirke „Merkels Politik als fortdauernder Rechtsbruch“.

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