Die Absicht der Bundesregierung, die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid künftig unter Strafe zu stellen, geht vielen nicht weit genug. Anfang März hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU, FDP darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde von dem Gremium beauftragt, dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorzulegen.
„Gewerbsmäßig“ – „geschäftsmäßig“ – „organisiert“
In der Politik ist ein Streit um die Reichweite eines Verbots der Beihilfe zum Suizid entbrannt. Von Stefan Rehder