Berlin (DT/dpa) Künftig muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn Kinder nicht klar als Junge oder Mädchen zuzuordnen seien, können sie ohne Geschlechtsangabe ins Geburtenregister eingetragen werden. Das sieht das geänderte Personenstandsrecht vor, das vom 1. November an gilt. Die Vorschrift solle den Druck von Eltern nehmen, sich direkt nach der Geburt auf ein Geschlecht für ihr Kind festzulegen und geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.