Von Stephan Baier So mancher hat von seinem Großvater das Asthma geerbt und von seiner Mutter einen Sprachfehler. Das war schon bisher steuerfrei. Auch wer ein nettes Lächeln geschenkt bekam, musste dieses seit jeher nicht versteuern, obwohl so ein Zwanzig-Prozent-Lächeln vielleicht das Herz manches Finanzamtsbeamten erweicht hätte. Ab 1. August aber ist Erben und Schenken im schönen Österreich ganz steuerfrei. Das kam so: Eine Erbin aus Vorarlberg – die wir hiermit für einen Verdienstorden der Republik vorschlagen – ließ sich ihren Anteil an einem ererbten Grundstück von ihren Miterben bar ablösen und sollte dafür zu ihrer Überraschung ein Vielfaches an Erbschaftssteuer zahlen. Der Fall endete vor dem ...
Geschenkt!
Nach langem Leiden stirbt am Freitag in Österreich die Erbschaftssteuer – Sie ruhe sanft