München (DT/dpa) Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Dies teilte das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch mit. Deshalb wurden zwei Klagen von Steuerzahlern zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr endgültig über die Pendlerpauschale entscheiden. Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an absetzbar.