Münster/Düsseldorf (DT/KNA) Heiligabend fällt 2017 auf einen Sonntag, den vierten Advent. Dennoch dürfen in Nordrhein-Westfalen gemäß Ladenöffnungsgesetz Lebensmittelgeschäfte und Bäcker ausnahmsweise von 10 bis 14 Uhr öffnen. Die katholische Kirche in NRW ist gegen eine Ladenöffnung an Heiligabend. Der Vertreter der katholischen Bistümer, Antonius Hamers, begrüßte die Ankündigung großer Supermarktketten wie Aldi, Rewe und Penny, an diesem Tag ihre Läden nicht zu öffnen. Dies sei im Sinne der Beschäftigten und müsste auch Vorbild für kleinere und selbstständige Einzelhändler sein.