Stuttgart (DT/KNA) Baden-Württemberg und Bayern wollen eine geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung gesetzlich verbieten lassen. Die beiden Bundesländer haben gestern im Rechtsausschuss des Bundesrats einen neuen Straftatbestand vorgestellt, mit dem die Gründung und die Unterstützung von Suizidbeihilfe-Organisationen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden soll. Es sei einfach unerträglich, wenn Menschen planmäßig zum Sterben auf Parkplätze gebracht würden, kritisierten der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) und seine bayerische Kollegin Beate Merk (CSU) am Dienstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung unter Anspielung auf einen Fall in der Schweiz.