Am 9. November 2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Am 14. Dezember 2012 hat das Gesetz den Bundesrat passiert, der Bundespräsident hat es unterzeichnet und das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach unserem Grundgesetz sind nun alle Länder in der Pflicht, dieses demokratisch verabschiedete Gesetz umzusetzen. Mit dem Betreuungsgeld zeigen wir den Eltern, dass wir ihre Entscheidung darüber, wie sie die Betreuung ihres Kindes organisieren, akzeptieren und dass sie vom Staat finanziell unterstützt werden – unabhängig davon, ob sie ihr Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres selbst betreuen, seine Betreuung privat organisieren oder einen öffentlich geförderten ...
Gastkommentar: Skandal: Boykott Betreuungsgeld
Von Dorothee Bär (CSU)