Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat. Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären. Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt ...
Gastkommentar: Nicht das letzte Wort
Von Bernhard Huber