MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Gastkommentar: Gründliche Prüfung

Werte der Einrichtungen und Dienste müssen erkennbar bleiben. Von Hans Jörg Millies

Der Deutsche Caritasverband sieht seine Einrichtungen und Dienste nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2018 zum Fall Egenberger in der Pflicht, noch gründlicher zu prüfen und zu dokumentieren, ob und wann eine Religionszugehörigkeit tatsächlich eine zu rechtfertigende berufliche Anforderung ist (Siehe dazu auch Seite 5 und Seite 28). Hier muss konsequent der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit angewendet werden, um der Überprüfung durch ein weltliches Gericht standzuhalten.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich