Die Entscheidung des Landtags von Schleswig-Holstein, die bisherigen Ruhezeiten an den sogenannten „stillen Feiertagen“ Totensonntag, Volkstrauertag und Karfreitag einzuschränken, stimmt nachdenklich. Zum einen lösen sich nach und nach die Bindemittel auf, die unsere Gesellschaft zu einer Gemeinschaft formen. Zweitens verliert sich mehr und mehr das Bewusstsein für Kirche und Religion und für deren vielfältige Funktionen. Drittens wird die in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschriebene Glaubens- und Gewissenfreiheit sowie das Verhältnis zwischen Staat und Religion inzwischen in einer Weise missinterpretiert, in der Religion am besten gar nicht, und wenn, dann auf keinen Fall öffentlich, stattfinden sollte.
Gastkommentar: Die Feiertage verteidigen
Von Franz Josef Jung MdB