Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juni das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auf der Grundlage des Patientenwillens sei nicht strafbar; ein zulässiger Behandlungsabbruch könne nicht nur durch Unterlassen, sondern auch durch aktives Tun vorgenommen werden. Anlass zu diesem Urteil war, dass ein Rechtsanwalt seiner Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch durchzuschneiden, über den deren im Wachkoma liegende Mutter versorgt wurde. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßt dieses Urteil als Ausdruck der souveränen Selbstbestimmung in allen Lebenslagen.