MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Politik

Freiheit zur Alternative

Ein Plädoyer für das Verbot des Kinderkopftuches – Ein Gastbeitrag. Von Boris Palmer
Mit 14 Jahren wird man religionsmündig.
Foto: dpa | Mit 14 Jahren wird man religionsmündig. Bis zu diesem Alter will der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer das Kinderkopftuch verbieten.

Eine multikulturelle Gesellschaft muss für alle offen sein. Sie darf nicht zulassen, dass manche ihrer Mitglieder in religiösen oder geschlechtsspezifischen Parallelgesellschaften abgeschottet werden und keine Möglichkeit zur Teilhabe erhalten. Muslimische Mädchen haben ein Recht darauf, dieselbe Entscheidungsfreiheit für den einen oder anderen Lebensentwurf in Anspruch zu nehmen wie alle anderen Kinder auch. Zur Entscheidungsfreiheit gehört aber, dass man die Alternativen kennenlernt, frei von Druck, Mobbing oder gar Angst. Ein Verbot des Kinderkopftuchs soll genau diese Freiheit garantieren: damit die Entscheidung für oder gegen das Kopftuch tatsächlich eine Entscheidung ist.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich