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Freie Meinungsäußerung gilt auch mit Zuckerguss

Britisches Konditorenpaar muss keinen „Homo-Ehe“-Spruch auf eine Torte setzen. Von Andreas Thonhauser
Gareth Lee, and Michael Wardlow of the Equalities Commission, leave after speaking outside the Supreme Court in London
Foto: Reuters | Er fühlte sich diskriminiert: Gareth Lee (l.) auf dem Weg zum Obersten Gerichtshof in London, an seiner Seite Michael Wardlow von der Nordirischen Gleichheitskommission.

Eine Torte stand in der vergangenen Woche im Mittelpunkt der britischen Medienberichterstattung. Der Oberste Gerichtshof kommunizierte die Entscheidung im Fall Ashers Bakery. Dabei handelt es sich um eine nordirische Bäckerei, die Daniel und Amy McArthur gehört. Vor mehr als vier Jahren weigerten sich die Eigentümer eine spezielle Torte für Gareth Lee zu backen. Darauf sollte der Slogan „Support Gay Marriage“ (dt.: Unterstützt die Homo-Ehe) angebracht werden.

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