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Vor einem Jahr novellierte der Bundestag das Stammzellgesetz

Es hätte eine weitere „Sternstunde“ des deutschen Parlamentarismus werden können. Als solche werden gewöhnlich Abstimmungen im Bundestag bezeichnet, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wird und die Mitglieder des „Hohen Hauses“ einmal tun können, wozu die Verfassung sie eigentlich stets verpflichtet; nämlich ihrem Gewissen statt ihrem Parteibuch zu folgen. Es wurde aber die Schamstunde des Parlaments an der sich ihrem Ende zuneigenden Legislaturperiode: Heute – auf den Tag genau vor einem Jahr – novellierte der Deutsche Bundestag das damals sechs Jahre alte „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen“.

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