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Euthanasie in Luxemburg

Luxemburg (DT/KAP/sei) Im Streit um das neue luxemburgische Sterbehilfe-Gesetz hat Großherzog Henri sich damit einverstanden erklärt, dass seine Rechte als Staatsoberhaupt eingeschränkt werden. Henri wollte das vom Parlament gebilligte Gesetz nicht unterzeichnen, weil es gegen sein Gewissen verstößt. Parteiübergreifend einigten sich die Politiker des Landes deshalb darauf, dem Monarchen sein Vetorecht zu entziehen. Nach einer geplanten Verfassungsänderung muss er Gesetze nur noch verkünden, aber nicht mehr billigen. Ministerpräsident Jean-Claude Juncker hatte bereits eine Verfassungskrise befürchtet.

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