Brüssel (DT/KNA) In Belgien sind zwischen 2002 und 2015 landesweit 12 726 Menschen nicht durch einen natürlichen Tod gestorben – sie erhielten aktive Sterbehilfe. Am Sonntag (28.05.) jährt sich der Tag zum 15. Mal, an dem das Nachbarland ein Gesetz erließ, mit dem dies unter bestimmten Bedingungen straffrei ist. Das Thema aktive Sterbehilfe berührt mittlerweile alle Gesellschaftsschichten. 2008 entschied sich der flämische Schriftsteller Hugo Claus aufgrund beginnender Demenz mit 78 Jahren, durch aktive Sterbehilfe zu sterben. 2014 erlaubte ein Gericht dem inhaftierten Sexualtäter Frank Van Den Bleeken, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Euthanasie: 12 726 Fälle seit 2002
Vor 15 Jahren legalisierte Belgien die „Tötung auf Verlangen“ – Wie aktive Sterbehilfe zur Normalität wurde. Von Franziska Broich