Luxemburg (DT/KNA) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute erstmals, ob ein Kopftuchverbot in Unternehmen rechtens ist. Geklagt haben zwei Muslima. Die Projektingenieurin Asma Bougnaoui war von einem IT-Unternehmen in Frankreich gekündigt worden, weil sie sich weigerte, auf ihr Kopftuch beim Kontakt mit Kunden zu verzichten. Auch Samira Achbita, Rezeptionistin einer Sicherheitsfirma aus Belgien, verlor ihren Job, weil sie auf das Tragen des Kopftuchs bestand.