Herr Professor, das Bundesforschungsministerium von Frau Schavan fördert neue Verfahren zur Erkennung des Down-Syndroms (DT vom 27. August); der Behindertenbeauftragte Hüppe spricht jetzt von einer Rasterfahndung nach Behinderten. Hat er recht? Ja. Der einzige ethisch vertretbare Sinn eines solchen Verfahrens bei einer nicht therapierbaren Krankheit wie dem Down-Syndrom wäre ja, dass Eltern sich auf die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom besser vorbereiten können, indem sie etwa mit anderen betroffenen Eltern sprechen können und dergleichen. Alles andere wäre Selektion – und das widerspräche der Menschenwürde. Leider ist es so, dass über 90 Prozent der Down-Syndrome als Indikation für eine Abtreibung dienen. Durch die neue ...
„Es gibt ein Recht auf Nicht-Wissen“
Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg über die staatliche Förderung von Trisomie-21-Gentests. Von Oliver Maksan