London (DT/KNA/reh) Großbritanniens Oberstes Gericht muss klären, ob das Verbot eines ärztlich assistierten Suizids gegen den menschenrechtlich verbürgten Schutz des Privatlebens verstößt. Konkret geht es um zwei Kläger, die zuvor vor einem britischen Berufungsgericht gescheitert waren. Für die am Montag beginnende Verhandlung hat der britische Supreme Court in London nach eigenen Angaben vier Tage angesetzt. Über die Fälle beraten werden neun statt der sonst üblichen fünf Richter. Mit einem Urteil des Obersten Gerichts wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet. Im Juli hatte der Berufungsgerichtshof ein früheres Urteil des obersten britischen Zivilgerichts bestätigt, das dem zwischenzeitlich verstorbenen Tony Nicklinson ...