Frau Staatsministerin, die Diskussion um die Sicherungsverwahrung hat mit dem Rückfall freigelassener Täter Auftrieb bekommen. War das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai ein Fehler, gefährliche Täter wieder auf freien Fuß zu lassen? Eine Justizministerin darf nicht die Entscheidungen unabhängiger Richter bewerten. Persönlich bin ich aber enttäuscht, weil das Bundesverfassungsgericht noch in seiner Entscheidung von 2004 den Schutz der Menschen in unserem Land in den Vordergrund gestellt hat, und jetzt davon abgewichen ist. Die Freiheitsrechte der Täter haben mehr Gewicht bekommen. Wurden die Rechte der Opfer zu wenig berücksichtigt? Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht abgewogen und das Schutzbedürfnis der Bevölkerung ...
„Eine elementare Frage der Sicherheit“
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) über die Reform der Sicherungsverwahrung und Internet-Pranger. Von Clemens Mann