„Jedes Kind hat ein Recht auf seine Familie, auf persönliche Zuwendung, Begleitung und Liebe der Eltern, denn die Entwicklung des Sprach- und Denkvermögens, personale Eigenständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit, Wert- und Verantwortungsbewusstsein hängen wesentlich von der Erziehung in der Familie ab. Diese Zuwendung kann den Kindern meist nur dadurch gegeben werden, dass die Mutter in den ersten Lebensjahren ihres Kindes auf die Ausübung eines Erwerbsberufes verzichtet. Wenn sich die Mutter dieser Aufgabe in der Familie voll widmet, darf sie nicht wirtschaftlich, gesellschaftlich, rechtlich oder sozial benachteiligt werden. Dies gilt in gleicher Weise für den Vater, wenn er diese Aufgabe übernimmt.
Eine Frage der Identität
Das verabschiedete Betreuungsgeld und die derzeitige Debatte um das Ehegattensplitting lassen bei der CDU wieder Konturen eines längst vergessenen Leitbildes erkennen. Von Jürgen Liminski